Mitgliedschaft im Meiendorfer SV von 1949 e. V.

Kids in die Clubs

Für Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen gibt es auf Antrag die Möglichkeit einer Förderung durch die Hamburger Sportjugend im Rahmen von „Kids in die Clubs“. Hilfestellung hierzu gibt es bei uns in der Geschäftsstelle. Auch für „Kids in die Clubs“-Mitglieder gilt der regelmäßige unaufgeforderte Nachweis der Beitragsermäßigung.



Mitgliedsbeiträge  
Grundbeitrag monatlich  

Erwachsener

9,50 €
Erwachsener/weiteres Mitglied                     7,50 €
Kind / Jugendlicher bis 18 Jahre 5,30 €
   

Spartenbeitrag monatlich:

Erwachsene

Kinder/Jugendliche bis 18 J.

Badminton/Hobby    6,40

   4,90

     

Fußball (10,- €/einmalig je Spielerpass-Antrag)

€   6,90

€   5,90   >FK<

Handball

   5,90

 

Hapkido

   4,90

   3,40

Karate (10,- €/einmalig je Karate-Passantrag)

Karatemarke jährlich 18,- bzw. 23,- € ab 14 Jahre

   8,00

   5,90 

Kindertanz: Hip Hop, Jazz, Disco D., usw.

   9,80

   8,20

Kinderturnen

   2,60 Begleitung/passiv

   6,40   >FK<

Kinder: Fußball +Co, Ballspiele

 

   6,40   >FK<

   

 

Kinder: "Psychomotorik"

 

€ 11,80

Kinder:  Parcour

 

   6,40    >FK<

Leichtathletik

  8,00 ab 01.07. € 10,00

   6,00 ab 01.07. € 8,00

Tanzsport / Hobby

   8,00

   4,90

Tanzsport / Line-Dance

   9,00

   6,90

Tischtennis

   6,50 ab 01.07. € 8,00

   4,40 ab 01.07. € 5,30   >FK<

Volleyball-Fitness / Hobby

   6,50

   4,40    >FK<
     

Fitness (incl. Lauftreff)

€   9,50    >F< 

 7,50

 

 

 

Gesundheitssport

   

Pilates 

€ 10,40     >F<

€  8,00

QiGong 

€ 11,80     >F<

 

Rückenfit mit QiGong

 10,40     >F<

 

Tai Chi / Faszien Tai Chi

€ 11,80     >F<

  8,00

Wirbelsäulengymnastik/Haltungsturnen

 10,40     >F<

€  8,00

(Rücken-Fit, Stretching, Faszien, Togu Brasil etc.)

 

 

Yoga

€ 11,80     >F<

  8,00

 

 

 

Reha-Sport

€ 16,90

 

Lungensp./Orthopäd. /Osteoporose

Herzsport

   
     
Aufnahmegebühr, einmalig   9,00   6,00 
Passiver Beitrag (Förderung einer Sparte)   5,20   5,20

">F< " = Flatrate:

 Diese Sparten gehören zum Angebot „Fit & Gesund“! Gesamt mtl. 28,90 €

">FK< " = Flatrate Kinder/Jugendliche:

 Diese Sparten gehören zum Angebot „Fit & Gesund“! Gesamt mtl. 15,50 €


Auszubildende, Studenten, Schüler, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende erhalten auf Antrag eine Beitragsermäßigung.

Die Bescheinigungen sind der Geschäftsstelle rechtzeitig (14 Tage vor Quartalsende) unaufgefordert vorzulegen, ansonsten wird der Erwachsenenbeitrag abgebucht. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage wird der Differenzbetrag nicht erstattet.

Achtung

Kosten für Rechnungszahler pro Quartal € 4,50

Stand 1.5.2023


Download
Aufnahmeantrag
AA Stand Sept. 2021.pdf
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Download
Antrag auf Erteilung der Spielberechtigung
Antrag_SpB_zum Ausfüllen_09-24.pdf
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Ab dem 18. Lebensjahr gilt jedes bisherige jugendliche Vereinsmitglied als Erwachsener und der monatliche Mitgliedsbeitrag wird automatisch auf den jeweiligen Spartenbeitrag eines Erwachsenen angepasst, es sei denn, das Mitglied erbringt unaufgefordert den schriftlichen Nachweis, dass die Bedingungen für einen ermäßigten Beitrag erfüllt werden. Aus dem Nachweis muss eindeutig hervorgehen, bis zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzung Gültigkeit hat.


Adress-/Kontoänderung

Bitte denken Sie daran, Änderungen Ihrer Adresse oder Bankverbindung der Geschäftsstelle mitzuteilen, damit Probleme und Kosten beim Einzug der Mitgliedsbeiträge und beim Postversand vermieden werden. Danke!


Mündliche Kündigung der Mitgliedschaft
Wir weisen darauf hin, dass mündlich ausgesprochene Kündigungen bei Trainern, Spartenleitern oder gegenüber anderen Funktionsträgern im Verein grundsätzlich rechtlich unwirksam sind. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann ausschließlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist in schriftlicher Form und mit Unterschrift an die Geschäftsstelle erfolgen.

Nachweis der Beitragsermäßigung
Alle Mitglieder, denen gegen Vorlage einer Bescheinigung eine Beitragsermäßigung gewährt wurde, werden gebeten, rechtzeitig zum Ablaufdatum eine Verlängerung zu beantragen. Hierzu muss unaufgefordert eine neue Bescheinigung in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Bei Versäumnis erfolgt die Umstellung auf den regulären Mitgliedsbeitrag. Eine Beitragsrückerstattung kann in diesem Fall nicht gewährt werden.